Organisation, Führung und Personal 295
Erfahrungsgemäß lohnt sich die Umwandlung von Entgeltbestandteilen in eine Direktversicherung aufgrund der derzeitigen lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen nur bei außertariflichen Mitarbeitern. Wie bereits erwähnt, kann eine höhere betriebliche Altersversorgung Folgekosten insbesondere bei den Anpassungsregelungen für den Arbeitgeber nach sich ziehen.
Als weitere Probleme wären zu nennen:
— Der weiter oben beschriebene Freizeitausgleich stößt zum Teil auf juristische Hindernisse— etwa wenn manteltarifvertragliche Bestimmungen es nicht zulassen—, oder er ist bei knappem Personalstand kaum möglich.
— Versicherungsangebote lohnen sich nur, wenn genügend Mitarbeiter für Gruppenlösungen vorhanden sind.
— Bei zu starker Zunahme von Arbeitgeber-Darlehen kann unerwünschter Liquiditätsentzug entstehen.
— Leasing gegen Entgeltverzicht ist für viele Mitarbeiter interessant. Jedoch ist die Besteuerung des geldwerten Vorteils in die jeweilige Betrachtung mit einzubeziehen.
Probleme sind in der Regel dazu da, daß sie zumindest teilweise gelöst werden. Dies gilt auch für einige Restriktionen, die bei der Einführung von CafeteriaModellen zu beachten sind. Erfreulicherweise gibt es in der Bundesrepublik Deutschland bereits einige praktizierte Ansätze, die zum Teil mit einem erheblichen Maß an Phantasie und oft auch gegen starke Widerstände, etwa der Finanzbehörden, eingeführt worden sind.
Diese Ansätze beziehen sich insbesondere auf:
— Leasing gegen Entgeltverzicht,
— die Umwandlung von Entgeltbestandteilen in eine Direktversicherung,
— den gleitenden Übergang in den Ruhestand bei teilweisem Entgeltverzicht mit Wahlmöglichkeiten zwischen Vollzeitarbeit, Teilzeitarbeit und voller Freistellung,
— die Ansammlung von Urlaubstagen über mehrere Jahre mit dem Ziel, einen Langzeit-Urlaub oder den vorzeitigen Ruhestand anzustreben,
— die Ansammlung von Gewinnanteilen über mehrere Jahre mit dem Ziel, entweder eine höhere Altersversorgung zu erhalten oder früher in den Ruhestand zu gehen.
Sicherlich ist es sinnvoll, zunächst mit wenigen, aber auch praktizierbaren Wahlmöglichkeiten zu beginnen. Dies setzt wiederum voraus, daß z.B. mit Hilfe von Mitarbeiterbefragungen die Präferenzen der Mitarbeiter festgestellt worden sind und in den jeweiligen Unternehmungen Klarheit über die anzustrebende Personalpolitik besteht.