Druckschrift 
Lernen in den Klassen 5 und 6 : Werkstattheft / [Universität Potsdam. Hrsg.: Direktorium des Instituts für Grundschulpädagogik]. Wiss. Red.: Barbara Wegner
Entstehung
Seite
119
Einzelbild herunterladen

2.1 Reformprogramm des Deutschen Ausschusses für das Erzie­hungs- und Bildungswesen

Mit demRahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des all­gemeinbildenden öffentlichen Schulwesens aus dem Jahr 1959 wurde das erste grundlegende Reformkonzept der Nachkriegsjahre vorgelegt. Als Kernstück der Reform sollte zum Zweck der Vereinheitlichung des bun­desrepublikanischen Schulwesens eine Förderstufe durch die Zusammen­fassung der Schuljahre 5 und 6 zu einer eigenständigen pädagogischen Einheit entstehen. Damit war wohl oder übel die vierjährige Grundschule als Regelform anerkannt worden, ja in geradezu paradoxer Weise wurde sie zur Voraussetzung gemacht und zum Anlaß genommen für die Ein­richtung der Förderstufe. Deren Einführung wurde mit dem Verweis auf das allgemeingültige Recht auf soziale Gerechtigkeit und den steigenden Bedarf nach qualifiziertem Nachwuchs begründet. Vor allem sollte durch sie die Übergangsauslese für die weiterführenden Schulen auf eine verläß­liche Grundlage gestellt werden, indem der Unterricht dazu Gelegenheit bietet,alle kindlichen Begabungen zu wecken und zu erproben, daß die Entscheidung für den endgültigen Bildungsweg sich auf deutlich erkenn­bare Bewährungen stützen kann OO

Jedoch sollten nicht alle Kinder verpflichtet werden, eine Förderstufe zu durchlaufen, und zwar sollten alle diejenigen, von denen sich mitan Si­cherheit grenzender Wahrscheinlichkeit voraussagen läßt, daß ihre Fähigkeit ausreicht, zum Abitur zu gelangen, unmittelbar im Anschluß an die vierjährige Grundschule in eine neunjährige sogenannteStudien­schule überwechseln können.

Die Frage nach der Stellung der Förderstufe in der Schulstruktur wie nach ihrer organisatorischen, pädagogischen und curricular-inhaltlichen Ausgestaltung entfachte die Diskussion zu einem schulpolitischen Streit, der deutlich vergleichbare Züge mit jenem offenbarte, der einige Jahre später um die Einführung der Orientierungsstufe geführt werden sollte.

Nach den Vorstellungen des Deutschen Ausschusses sollte die Förder­stufe als eine eigenständige Schulstufe zwischen der Grundschule und den weiterführenden Schulen fungieren und örtlich und räumlich einer Grund­bzw. Hauptschule zugeordnet werden, weil u.a. der Erfahrungsbereich so­wie die Unterrichtsmethoden der bisherigen Volksschule als besonders qualifiziert für diese anerkannt wurden. Um aber auch gleichzeitig An­sprüche und Erwartungen der Realschule und des Gymnasiums angemes­sen berücksichtigen zu können, sollten nebenVolksschullehrern auch Lehrer dieser beiden Schulformen in der Förderstufe unterrichten.

Unterrichtsorganisatorisch wurde die Förderstufe durch das Kern-Kurs­System geprägt, dem die Idee zugrunde lag, die Grundlernziele in dem he­

119