2.1 Reformprogramm des Deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen
Mit dem“Rahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des allgemeinbildenden öffentlichen Schulwesens” aus dem Jahr 1959 wurde das erste grundlegende Reformkonzept der Nachkriegsjahre vorgelegt. Als Kernstück der Reform sollte zum Zweck der Vereinheitlichung des bundesrepublikanischen Schulwesens eine Förderstufe durch die Zusammenfassung der Schuljahre 5 und 6 zu einer eigenständigen pädagogischen Einheit entstehen. Damit war wohl oder übel die vierjährige Grundschule als Regelform anerkannt worden, ja in geradezu paradoxer Weise wurde sie zur Voraussetzung gemacht und zum Anlaß genommen für die Einrichtung der Förderstufe. Deren Einführung wurde mit dem Verweis auf das allgemeingültige Recht auf soziale Gerechtigkeit und den steigenden Bedarf nach qualifiziertem Nachwuchs begründet. Vor allem sollte durch sie die Übergangsauslese für die weiterführenden Schulen auf eine verläßliche Grundlage gestellt werden, indem der Unterricht dazu Gelegenheit bietet,“alle kindlichen Begabungen zu wecken und zu erproben, daß die Entscheidung für den endgültigen Bildungsweg sich auf deutlich erkennbare Bewährungen stützen kann OO
Jedoch sollten nicht alle Kinder verpflichtet werden, eine Förderstufe zu durchlaufen, und zwar sollten alle diejenigen, von denen sich mit“an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” voraussagen läßt, daß ihre “Fähigkeit” ausreicht, zum Abitur zu gelangen, unmittelbar im Anschluß an die vierjährige Grundschule in eine neunjährige sogenannte“Studienschule” überwechseln können.“
Die Frage nach der Stellung der Förderstufe in der Schulstruktur wie nach ihrer organisatorischen, pädagogischen und curricular-inhaltlichen Ausgestaltung entfachte die Diskussion zu einem schulpolitischen Streit, der deutlich vergleichbare Züge mit jenem offenbarte, der einige Jahre später um die Einführung der Orientierungsstufe geführt werden sollte.
Nach den Vorstellungen des Deutschen Ausschusses sollte die Förderstufe als eine eigenständige Schulstufe zwischen der Grundschule und den weiterführenden Schulen fungieren und örtlich und räumlich einer Grundbzw. Hauptschule zugeordnet werden, weil u.a. der Erfahrungsbereich sowie die Unterrichtsmethoden der bisherigen Volksschule als besonders qualifiziert für diese anerkannt wurden. Um aber auch gleichzeitig Ansprüche und Erwartungen der Realschule und des Gymnasiums angemessen berücksichtigen zu können, sollten neben‘Volksschullehrern’ auch Lehrer dieser beiden Schulformen in der Förderstufe unterrichten.
Unterrichtsorganisatorisch wurde die Förderstufe durch das Kern-KursSystem geprägt, dem die Idee zugrunde lag, die Grundlernziele in dem he
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