wie irgendmöglich offenzuhalten. Um eine Negativauslese und deren Fehlerhaftigkeit sowie deren subjektive Folgen für das Schulkind zu minimieren, sollte die Beurteilung bzw. das Zeugnis am Ende der Orientierungsstufe lediglich Hinweischarakter haben.
Weiter heißt es:
“Die Entscheidung über den anschließenden Bildungsgang liegt beim Schüler und seinen Eltern, die von der Schullaufbahnberatung unterstützt werden. Durch keinerlei(Hervorh. E. J.) vorgängige Leistungsnachweise ist diese Entscheidung beschränkt.”
Die selektive Funktion von Leistungsbeurteilungen sollte in der Orientierungsstufe vollkommen vermieden werden. Dies konnte allerdings nur unter der Prämisse in dieser Rigorosität postuliert werden, daß die Orientierungsstufe als‘Grundstufe’ eines integrierten Sekundarbereichs I eingerichtet und die gemeinsame Beschulung der Schüler/-innen in den Jahrgängen 7 und 8 fortgesetzt würde.
Die vom Deutschen Bildungsrat entwickelte Konzeption zur Orientierungsstufe fußt auf der elementaren Kritik am bestehenden Schulsystem, wie u.a. an der dort unzureichend realisierten Begabungsförderung, dessen unzureichende Beurteilungspraxis und dessen veralteten Lehrplänen sowie dessen uneffizienten Unterrichtsmethoden und dessen Vernachlässigung der Emotional- und Sozialdimension schulischen Lernens.* Mit der Orientierungsstufe sollte ein erster Reformschritt unternommen werden, diese Defizite abzubauen. Da die Verringerung von Chancenungleichheit und die Erhöhung von sozialer Integration dabei im Vordergrund stehen sollten, wurde die Orientierungsstufe mit den gleichen bildungspolitischen bzw. gesellschaftspolitischen wie(erziehungs-)wissenschaftlichen und schulpraktischen Argumenten begründet wie die integrierte Gesamtschule. Von daher war es nur folgerichtig, die Orientierungsstufe schulformunabhängig(integriert) zu entwerfen. Damit wird nur noch einmal deutlich und dies muß vor dem Hintergrund gegenwärtiger Schulentwicklung immer wieder hervorgehoben werden-, daß die Orientierungsstufe ursprünglich nur in dieser Form geplant war und auf dem Hintergrund der konzeptionellen Erwartungen und Ausführungen auch nur so pädagogisch einen Sinn machen konnte.
2.3 Der Bildungsgesamtplan der Bund-Länder-Kommission oder: die Kurzlebigkeit einer Übereinstimmung
Der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung(BLK) wurde die Aufgabe übertragen, bildungspolitische Maßnahmen des Bundes und der Länder zu koordinieren und über Durchführungsmodalitäten von beschlos
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