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Lernen in den Klassen 5 und 6 : Werkstattheft / [Universität Potsdam. Hrsg.: Direktorium des Instituts für Grundschulpädagogik]. Wiss. Red.: Barbara Wegner
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wie irgendmöglich offenzuhalten. Um eine Negativauslese und deren Fehlerhaftigkeit sowie deren subjektive Folgen für das Schulkind zu mi­nimieren, sollte die Beurteilung bzw. das Zeugnis am Ende der Orientie­rungsstufe lediglich Hinweischarakter haben.

Weiter heißt es:

Die Entscheidung über den anschließenden Bildungsgang liegt beim Schüler und seinen Eltern, die von der Schullaufbahnberatung unterstützt werden. Durch keinerlei(Hervorh. E. J.) vorgängige Leistungsnachweise ist diese Entscheidung beschränkt.

Die selektive Funktion von Leistungsbeurteilungen sollte in der Orien­tierungsstufe vollkommen vermieden werden. Dies konnte allerdings nur unter der Prämisse in dieser Rigorosität postuliert werden, daß die Orien­tierungsstufe alsGrundstufe eines integrierten Sekundarbereichs I einge­richtet und die gemeinsame Beschulung der Schüler/-innen in den Jahr­gängen 7 und 8 fortgesetzt würde.

Die vom Deutschen Bildungsrat entwickelte Konzeption zur Orientie­rungsstufe fußt auf der elementaren Kritik am bestehenden Schulsystem, wie u.a. an der dort unzureichend realisierten Begabungsförderung, dessen unzureichende Beurteilungspraxis und dessen veralteten Lehrplänen sowie dessen uneffizienten Unterrichtsmethoden und dessen Vernachlässigung der Emotional- und Sozialdimension schulischen Lernens.* Mit der Orien­tierungsstufe sollte ein erster Reformschritt unternommen werden, diese Defizite abzubauen. Da die Verringerung von Chancenungleichheit und die Erhöhung von sozialer Integration dabei im Vordergrund stehen soll­ten, wurde die Orientierungsstufe mit den gleichen bildungspolitischen bzw. gesellschaftspolitischen wie(erziehungs-)wissenschaftlichen und schulpraktischen Argumenten begründet wie die integrierte Gesamtschule. Von daher war es nur folgerichtig, die Orientierungsstufe schulformunab­hängig(integriert) zu entwerfen. Damit wird nur noch einmal deutlich ­und dies muß vor dem Hintergrund gegenwärtiger Schulentwicklung im­mer wieder hervorgehoben werden-, daß die Orientierungsstufe ur­sprünglich nur in dieser Form geplant war und auf dem Hintergrund der konzeptionellen Erwartungen und Ausführungen auch nur so pädagogisch einen Sinn machen konnte.

2.3 Der Bildungsgesamtplan der Bund-Länder-Kommission oder: die Kurzlebigkeit einer Übereinstimmung

Der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung(BLK) wurde die Aufgabe übertragen, bildungspolitische Maßnahmen des Bundes und der Länder zu koordinieren und über Durchführungsmodalitäten von beschlos­

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