gestaltung des Schulwesens in den neuen Bundesländern zum zweiten Mal so etwas geschehen konnte, ist nicht nur bedauerlich, sondern schon tragisch zu nennen. Der Dauerstreit um die Schule ist von den alten Bundesländern auf die neuen übertragen worden, ohne diesen ausreichend Gelegenheit gegeben zu haben, einen eigenen(gemeinsamen) Weg zur Reformierung ihres Schulwesens zu finden.
3. Stand der Realisierungsformen in den neuen und alten Bundesländern
Wie dem Überblick(vgl.Abb.1) zu entnehmen ist, hat keines der neuen Länder bei der organisatorischen Gestaltung der Klassen 5 und 6 die Ursprungsidee der Orientierungsstufe vorbehaltlos aufgegriffen. Nirgends wurde das schulformunabhängige Modell verpflichtend für alle Schüler/innen der Klassen 5 und 6 eingeführt, wenn man einmal von dem Land Brandenburg absieht, das nach dem Vorbild Berlins die sechsjährige Grundschule für alle Kinder eingerichtet hat(deren Klassen 5 und 6 nach Beschluß der KMK-Vereinbarung die Aufgaben der schulformunabhängigen Orientierungsstufe wahrnehmen sollen). Entsprechend dem Besonderem Votum hat das Land Mecklenburg-Vorpommern den Zweijahresblock mit den Klassen 5 und 6 schulformabhängig organisiert. Zwischenformen, die z.T. gegenüber Entwicklungen in einigen alten Bundesländern einen nicht gering zu schätzenden pädagogischen Fortschritt bedeuten, haben die übrigen neuen Länder gewählt. Immerhin haben sie wesentliche Reste der ursprünglichen Idee bezüglich der individuellen Förderung und der sozialen Integration hinüberretten können für einen Großteil der Schüler/-innen, ob es nun die 5. und 6. Klassen der Mittelschule(Sachsen), der Sekundarschule(Sachsen-Anhalt) oder der Regelschule(Thüringen) ist. Allerdings nehmen diese Länder generell die 5. und 6. Klasse des Gymnasiums von dieser Pädagogik aus, wodurch die Sonderstellung dieser Schulform noch zusätzlich herausgestellt wird und somit die(soziale) Kluft zwischen den Schulformen überdies verstärkt wird.
In den alten Bundesländern haben sich lediglich Bremen und Niedersachsen der Konzeption des Deutschen Bildungsrates angeschlossen, während Hessen die Förderstufe(allerdings nicht verpflichtend) und Berlin die sechsjährige Grundschule beibehalten haben und somit ebenfalls in den Klassenstufen 5 und 6 ein schulformunabhängiges Curriculum anbieten (vgl. Abb.2).
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