Maritime Trugschlüsse.
Von
Vice-Admiral Vatsch.
Unsere Nachkommen werden sich einigen Staunens nicht erwehren können. Wenn sie ihren Blick — vielleicht nur ungern — auf die parlamentarischen Marineverhandlungen unserer Zeit lenken. Namentlich darüber werden sie verwundert sein, wenn sie sehen, daß es nur der etwas offenen Aussprache eines Staatssecretärs bedurfte, um eine Art von „Panik" hervorzubringen. So weit man von außen urtheilen kann, hat jene Aussprache sich daraus beschränkt, lediglich das zu sagen, was in den Denkschriften der Vorgänger nur verblümten Ausdruck fand. Es bezeichnet nicht einen gesunden Stand der öffentlichen Meinung, wenn Kernfragen immer nur gestreift werden; und ein „Streifen" kann man es nur nennen, wenn über „die Beherrschung der Meere", über „die engere Küstenvertheidigung" und über „die Nothwendigkeit der Betheiligung an Seeschlachten" in der Weise der bisherigen Denkschriften gesprochen wird.
Wer den jüngsten Reichstagsverhandlungen folgte, hat wieder viel über die Rangfrage der Flotte hören müssen. Man sprach darüber wie von einer Sache, die ganz vom Belieben der Regierung, und zum Theil von dem der gesetzgebenden Factoren, abhängig sei. Die Rangfrage der staatlichen Nothwendigkeit wird selten oder gar nicht berührt, und von den Abgeordneten des Reichstages war nur Einer, Herr von Keudell, der mit anerkennenswerther Offenheit dieser Frage gerecht wurde.
Die Vorwürfe gegen den Staatssecretär des Marineamtes ergingen sich bis zu einer förmlichen Anklage; dieselbe spitzte sich etwa dahin zu, daß er als „rabiater Fachmann" die deutschen Steuerzahler zu einer utopischen Flotte zwingen Wolle. Die Presse oder ein Theil derselben hat nicht gesäumt, darin alle Symptome einer kleinen Cabinetskrists zu erblicken, und die betreffenden Tagesblätter sind gewiß nicht wenig enttäuscht gewesen, daß der Herr noch heute unbehelligt seines dornenvollen Amtes waltet.
Auf solche Täuschungen hat der Titel dieses Aufsatzes keinen Bezug. Wohl aber handelt es sich um einen Trugschluß, dem die öffentliche Meinung in nicht geringem Grade ausgesetzt ist.