Heft 
(1891) 67
Seite
261
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Ucker die Lehre vom Hewijsen.

Akademische Rede von

G. Rümelin.

(Tübingen 1884.)

Man sollte denken, daß die Fragen, ob dem Menschen als allgemeines Gattnngsmerkmal ein Gewissen beizulegen sei, und wenn dies bejaht wird, worin dessen wesentliche Eigenschaften und Functionen bestehen, ob es etwas Einfaches oder Zusammengesetztes, etwas Angeborenes oder Erworbenes ist, vor Allem den Psychologen angehen und zu dessen interessantesten, für die Wissenschaft wie für das praktische Leben gleich hochwichtigen Aufgaben gehörten. Denn welche Fol­gerungen müßten sich sofort aufdrängen, wenn es sich herausstellte, daß nur ein Theil der Menschen mit einem Gewissen ausgestattet ist, ein anderer nicht, und daß es von zufälligen Anlagen und Erlebnissen abhängt, ob das Eine oder das Andere zutrifft. Gleichwohl wird man sich in der Erwartung, hierüber von den Psychologen belehrt zu werden, sehr getäuscht finden; man kann ganze Reihen älterer und neuerer Lehrbücher der Psychologie nachschlagen und wird bald gar keine, bald nur eine sehr dürftige und unbestimmte Auskunft über das Gewissen finden. Es ist schon schwer, für dasselbe einen bestimmten Platz in der Seelen­lehre zu ermitteln. Denn wenn man auf Grund der bekannten Dreitheilung von Seelenthätigkeiten fragt, ob das Gewissen ein Erkennen oder ein Wollen oder ein Gefühl sei, so wird man sich sofort überzeugen müssen, daß jede dieser drei Fragen zu bejahen ist. Zumal für die neuestens beliebte und vorherrschende Richtung dieser Wissenschaft, wonach sie theils auf dem Grenzgebiet physiologischer und psychischer Thatsachen festere Ausgangspunkte zu gewinnen hofft, theils mit Darwinschen Voraussetzungen die Entwicklung der Seelenvorgänge aus rohen Anfängen des animalischen Lebens heraus verständlich zu machen sucht, liegt ein Begriff wie der des Gewissens noch gar weit ab von ihren Wegen. Die Psycho­logen Pflegen deshalb das ganze Thema der Moralwissenschaft oder, wie sie sonst heißt, der Ethik zuzuschieben. Hier gibt es nun allerdings eine ganze Literatur von allgemeineren oder monographischen Arbeiten über das Gewissen, ebenso von