Heft 
(1894) 82
Seite
64
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Aodemvucher und Wohnungsreform.

Von

Heinrich Albrechl (Groß-Lichterselde).

^Nachdruck untersagt.)

Es ist in den letzten Jahren eine gewaltige Literatur über die Wohnungs­frage entstanden. Ein französischer Autor, der dieselbe vor Kurzem zusammen­gestellt hat, zählt weit über vierhundert Titel von Abhandlungen auf, die sich mit diesem Gegenstand beschäftigen, und die paar Jahre, die seitdem verflossen sind, haben uns ein Paar hundert weitere beschert. Fast könnte es daher vermessen erscheinen, diesen Uebersluß noch zu vermehren, wenn nicht Demjenigen, der sich praktisch und von Berufs wegen mit der Frage beschäftigt, täglich die Erfahrung ausstieße, daß weite Kreise Derjenigen, die es vor Allem angeht, immer noch, wenn nicht des Interesses, so doch des Verständnisses für diesen wichtigen Theil dersocialen Frage" ermangeln. Sonst könnte uns nicht, weil gerade jetzt in Berlin zufällig in Folge einer augenblicklichen Ueberproduction zahl­reiche kleine Wohnungen leer stehen, immer wieder der Einwand begegnen: es existirt ja gar keine Wohnungsnoth." Aus diesem Grunde ist es Pflicht der Presse, nicht müde zu werden in der Erörterung eines Gegenstandes von so weittragender Bedeutung. Nur so kann eine Bewegung im Fluß gehalten werden, die in den letzten Jahren einen beachtenswerten Anlauf genommen hat. Denn nur von einem solchen kann bislang, trotz redlichsten Bemühens vieler Betheiligten, die Rede sein. Die Widerstände, welche sich einer gründ­lichen Abhülfe entgegenstellen, sind noch immer so mächtige, daß es einer starken Erregung deröffentlichen Meinung" bedürfen wird, um sie hinwegzuräumen.

Als die Redaction derDeutschen Rundschau" uns vor mehreren Jahren Gelegenheit gab, diesen selben Gegenstand vor einem weiteren Leserkreis zu erörtern*), war das Thema dem großen Publicum verhältnißmäßig neu. Aeltere Bestrebungen auf diesem Gebiete waren in Vergessenheit gerathen, und in der Zwischenzeit hatten sich ausschließlich einige wissenschaftliche Körper-

i) Wohnungen für die Armen. 1890. Bd. I.XV, S. 265 ff. und 368 ff.