Bodenwucher und Wohuungsreform.
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Die weitere Frage, die sich uns aufdrängt, ist nun die nach den Ursachen einer solchen Theuerung, die in gar keinem Verhältniß zu den Preisen steht, wie sie in kleineren Orten für eine weit auskömmlichere Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses gezahlt Werden. Schon die oberflächlichste Betrachtung lehrt, daß hierbei der Bewerthung des Grund und Bodens wenn auch nicht die alleinige, so doch die ausschlaggebende Bedeutung beizumessen ist. Sehen wir ganz von den horrenden Preisen ab, die nicht nur in Berlin in verkehrsreicher Lage im Stadtinnern bezahlt und nur durch schwindelhafte Laden- miethen wieder eingebracht werden, so ist weit bis über die Bebauungsgrenze der Städte hinaus schon heute aller Grund und Boden durch die Speculation zu einer Preishöhe künstlich hinausgeschraubt, die jede solide Preisbildung für darauf zu erbauende Wohnungen unmöglich macht. „Die Bodenspeculation eilt jeder Zunahme der Bevölkerung und dem damit eintretenden Bedarf an neuen Wohnungen mit Flügelschritten voran. Jede geplante Verbesserung der Verkehrswege wird im Voraus escomptirt. Die Preise der Baustellen in den großen Städten sind völlig imaginär. Bodenflächen, aus welchen sich heute ganze Stadtviertel erheben, waren vor wenigen Jahrzehnten noch Wiese oder Acker. Der Ackerbürger, der sie hergab und an einen Speculanten verkaufte, wurde über Nacht Millionär. Das wäre noch zu ertragen gewesen, wenn es nur dabei sein Bewenden gehabt hätte; aber weit gefehlt. Der Speculant A hat die Terrains nur erworben, um sie am nächsten Tage an den Speculanten L zu verkaufen. Dieser veräußert sie wieder an 0 u. s. w. Bis die Baustelle in die Hand des Bauunternehmers kommt, hat der Preis oft das Zehnfache, ja das Fünfzigsache des ersten Kaufpreises erreicht" H. Dabei bringt es die Eigenart der Verhältnisse mit sich, daß an wirklich bebauungsfähigem Terrain, trotz des breiten Gürtels unbebauter Flächen, der die Städte umgibt, jeweilig nur eben den Bedarf deckende Mengen zur Verfügung stehen und daß diese in den Händen verhältnißmäßig weniger, aber capitalkräftiger Gesellschaften oder Personen sind, die, zu einem enggeschlossenen Ring vereinigt, vermöge des Monopols, das sie besitzen, die Preisbildung völlig beherrschen. Denn nachdem der Bebauungsplan sestgestellt ist, sind die Kosten für die Regulirung, d. h. für Abtretung des Straßenlandes, Anlage der Straßen, Ausführung der geforderten Entwässerungsanlagen u. s. w. so erheblich, daß dieselben nur von sehr bemittelter Seite aufgewendet werden können. Das fertige Bauland erfährt dadurch natürlich einen abermaligen Preisausschlag, der wiederum oft in gar keinem Verhältniß zu den wirklich ausgewendeten Mitteln steht.
Sehen wir nun zu, wie mit dem so für die Bebauung vorbereiteten Bauland weiter manipulirt wird. Der solide Bauunternehmer, der, im Besitz ausreichender Capitalien, um einen Bau durchführen zu können, in demselben das Mittel sieht, zu einer angemessenen Rente zu gelangen, findet bei den geforderten unsinnigen Grundstückpreisen nicht mehr seine Rechnung.
i) Freese, Das Vorrecht der Bauhandwerker. Schmoller's Jahrbuch für Gesetzgebung re.