Heft 
(1894) 82
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Deutsche Rundschau.

Diese Kategorie von Unternehmern zieht sich mehr und mehr vom Baugeschäst zurück. In Berlin ist sie in den Gegenden, in denen vorwiegend für die Arbeiterbevölkerung gebaut wird, fast eine unbekannte Erscheinung geworden. An ihre Stelle ist eine Sorte verkommener Speculanten getreten, die, zugleich mittellos, ohne irgend welche technische Kenntniß, ihre Unternehmerthätigkeit lediglich zu dem Zweck betreiben, um während der Bauzeit auf Kosten Anderer zu leben und dabei auf irgend einem Wege möglichst viel ins Trockene zu bringen. Der Speculant kauft zu dem Behuf ein Terrain an. Da er nichts hat und das Geld borgt, so kommt ihm auf den Preis nicht viel anH. Der Grundstücksspeculant, der in der Regel gleichzeitig der Baugelddarleiher, ist über die Persönlichkeit des Betreffenden genau informirt. Er wird ihm also, um seinerseits sicher zu gehen, nur einen Theil, höchstens zwei Drittel, der veranschlagten Baukosten als Baudarlehen gewähren, das außer dem be­dungenen Preise für die Baustelle als erste Hypothek auf das Grundstück ein­getragen und je nach Fertigstellung des Baues in Raten ausgezahlt wird. Von diesen Baugeldern gehen aber noch unter allen nur möglichen Titeln: Damnos, Provisionen an Unterhändler, Anschaffung-, Einschreibe-, Siche­rungsgelder, Zinsen u. s. w. von vornherein sehr erhebliche Beträge ab, die den ohnehin schon übermäßig hohen Preis des Grundstücks noch wesentlich verthenern und später bei der Ansetzung der Miethpreise ins Gewicht fallen. Die Lieferanten von Baumaterialien und die Bauhandwerker erhalten aus den Baugeldern Teilzahlungen; mit dem Rest gehen sie in Vorschuß. Um nun bei der Festsetzung der Feuerkasse, von der die Höhe der zweiten Hypothek abhängt, eine recht hohe Taxe zu erhalten, werden selbst in Gegenden, die von einer ausschließlichen Arbeiterbevölkerung bewohnt werden, Parquetfußböden, Gesimsöfen, Doppelthüren, überladener Stuck und Balkons angebracht. Ob die Oefen oder Thüren zweckentsprechend sind oder nicht, bleibt sich gleich. Die Zeche bezahlt wiederum der Miether, der gezwungen wird, über seine Verhältnisse zu wohnen. Ist der Bau fertig gestellt, so sucht der Unternehmer eine zweite Hypothek, für die er hohe Zinsen und entsprechende Vermittlergebühren zahlen muß. Hat er das Glück, daß er schnell und zu den ihm erwachsenen Kosten im Verhältniß stehenden Preisen vermiethet, so kann er unter Umständen durch vortheilhasten Verkauf einen Gewinn erzielen. Bleibt das Haus jedoch theilweise oder ganz unvermiethet, wie dies augen­blicklich z. B. in Berlin bei den meisten neugebauten Häusern in den von Arbeitern bewohnten Vierteln der Fall ist, so kann er die fällig werdenden Zinsen nicht bezahlen, und es kommt zur Subhastation. Der Bauunter­nehmer hat bei dem Geschäft nichts verloren, denn er hat bei Beginn seines Unternehmens nichts gehabt. Die Baugeldgeber ihrerseits verlieren auch nichts, denn die Baugelder, welche sie auszahlen, bleiben immer be­trächtlich hinter dem Werth des Gebauten zurück, welches ihnen durch die

*) Vergl. hierzu die Schilderungen von Dernburg, Der Entwurf des Reichsgesetzes über die Zwangsvollstreckung von Grundstücken in der ZeitschriftPionier", 1890, Nr. 19, 21, 24 und 1891, Nr. 24; ferner Völker, Der Niedergang des Handwerks und seine Ursachen. Bauanzeiger für Berlin und Vororte, 1893, Nr. 13 ff.