Heinrich von Sybel's Geschichte der Begründung des neuen Deutschen Reiches. 283
Bundes zu Stande kam. Freilich, die verhängnißvolle Bestimmung, über das allgemeine Wahlrecht, wurde fast stille hingenommen; es wurden Bedenken geltend gemacht, auch in geistvoller Weise begründet, aber die Debatte entsprach nicht der Bedeutung des Gegenstandes. Die Versammlung stand unter dem Gefühl, daß es nicht Wohl möglich sei, eine wesentliche Aenderung zu erreichen, nachdem die Regierung diese radicale Form des Wahlrechts beantragt hatte. Desto lebhafter entbrannte gleich zu Anfang der Streit um das Budgetrecht des Reichstags, im Besondern auf dem Gebiete des Heerwesens. Sybel hat es gewagt, hier durch Auszüge aus den Hauptreden, belebt und ergänzt durch kurze aber lebendige Charakteristik der Redner, den Kampf gewissermaßen vor dem Leser zu reproduciren, und es ist ihm trefflich gelungen. Zunächst treten Twesten und Waldeck auf; es folgen dann namentlich Miguel, Laster, Braun und Bismarck. Twesten und Waldeck eröffnen die Debatte und vertreten zwei Gruppen der liberalen Opposition. Beide sind erfüllt von den Erinnerungen der Constictszeit und beide glauben eine Schädigung des Budgetrechts des preußischen Abgeordnetenhauses durch die Ueberweisung des Militärbudgets an den Reichstag, ohne dem Reichstag die gleichen Rechte bei der Beschlußfassung zu gewähren, fürchten und bekämpfen zu müssen. Die Regierung forderte eine dauernde Bewilligung des Militäretats. Das Heer könne nicht in seinem Bestände von den jährlichen Beschlüssen wechselnder Majoritäten abhängig gemacht werden. Nur Veränderungen des Etats würden dem Reichstag zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Beide drohen dem gegenüber, eher die ganze Verfassung zu verwerfen, sollte auch das deutsche Volk wiederum wie 1849 um die Hoffnung eines deutschen Staates betrogen werden. Allein während Waldeck nur dieser Konsequenz nachhängt und sich gleichzeitig, wie zur Beruhigung seines nationalen Gefühls, in Träumereien darüber ergeht, daß es besser wäre, wenn Preußen die übrigen Staaten Norddeutschlands mit ihren fünf Millionen annectire, als eine derartige Budgetverfassung gutzuheißen, betont Twesten stark, daß man doch suchen müsse, daß der große Augenblick nicht ungenutzt vorübergehe. Darum erklärt er, daß er sich Wohl bereit finden lassen könnte, für die nächsten Jahre der Regierung ein ihrer Forderung entsprechendes Pauschquantum zu bewilligen und so ihrem Standpunkt entgegenzukommen. Liest man die Reden in den Stenographischen Berichten (I. Band, Berlin 1867, Seite 102—107 und Waldeck's Rede, Seite 107 ff.), so gewinnt man den Eindruck, daß Sybel's Auszug ihnen sehr vortheilhast ist. Beide zeigen sich Wohl auch dort als Männer von Kraft und von ehrlichstem Wollen, haben in ihren Reden auch glückliche Momente, aber Twesten spricht doch breit, mit nicht ganz geeigneten Citaten aus Dahlmann, und Waldeck verläuft sich geradezu. Sybel hebt das Wesentliche ihrer Einwände hervor, und die Charakteristik der Redner, die er vorausschickt, erweckt die günstigste Stimmung für sie und ihre Art zu denken. Ich kann das nur billigen, da Twesten und Waldeck hervorragende Vertreter einer aus den besten Kräften des preußischen Volkes erwachsenen und in den tüchtigsten Kreisen des Bürgerthums herrschenden Anschauung waren. Es kam weniger darauf an, die Schwächen ihrer Ausführungen nachzuweisen, als die Thatsache klar zu machen, daß auch so tüchtige und für den